Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer
Sep27

Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer

Das Urheberrecht in Deutschland hat durch den Siegeszug des Internets zahlreiche Veränderungen erfahren. Eine dieser Entwicklungen betrifft das Leistungsschutzrecht im Hinblick auf Presseerzeugnisse. Den Verlagen ist es dabei ein Dorn im Auge, dass ihre Texte, ohne den Erwerb entsprechender Lizenzen, auszugsweise durch Suchmaschinen verwendet werden. Der Streit über diese Kurzauszüge eskaliert derzeit stetig weiter. Wichtige Suchmaschinen reagieren mit Verzicht Eine der neuesten Entwicklungen ist die Streichung von Pressemitteilungen aus den Suchmaschinen von 1&1 und der Telekom. Bei 1&1 handelt es sich dabei um die bei GMX und Web.de integrierten Suchfunktionen. Diese listen seit Neuestem keine Auszüge von Texten, die Presseorganen des Springerverlages entstammen. Weiterhin sind die Verlage Dumont Schauberg sowie Burda betroffen. Diese Verlage verlangen in Form von Lizenzen zu entrichtende Nutzungsgebühren für die Verwendung ihrer Texte. Bei der Verlinkung von Presseartikeln geben Suchmaschinen in der Regel einen kleinen Ausschnitt des Textes als sogenanntes „Snippet“ wieder. Dieser auszugsweise Gebrauch ihres Textmaterials wird von den Verlagen auf Grundlage des deutschen Leistungsschutzrechts gebührenpflichtig gemacht. Die entsprechenden Verlagsangebote schienen den Suchmaschinenbetreibern zu hoch, so dass sie zukünftig einfach gänzlich auf entsprechende Verweise verzichten. Google lässt sich nicht zwingen Ein viel größeres Problem haben die Verlage allerdings mit der Suchmaschine Google, welche gut 90 Prozent der Suchabfragen im Internet verarbeitet. Google sperrte sich von Anfang an gegen die Zahlung von Gebühren für die Verwendung von Snippets und passte Google News entsprechend an. Gegen die Aussortierung von gebührenpflichtigen Presseinhalten legt die VG Media eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Diese wurde zwischenzeitlich abschlägig beschieden, da die Verlage nach Auffassung des Kartellamtes kein Recht haben, Gebührenzahlungen von Google für zwangsweise veröffentlichte Presseinhalte zu verlangen. Auch wenn Google mit einem Marktanteil von neunzig Prozent eine marktbeherrschende Stellung habe, könne dies nicht dazu führen, dass das Unternehmen zum Kauf bestimmter Inhalte gezwungen werden könne. Den Verlagen entgehen Werbeeinnahmen Ob es eine gute Verhandlungsgrundlage für die Verlage ist, auf ihren Lizenzgebühren zu bestehen, wird sich in naher Zukunft zeigen. Denn die Nichtlistung in den Suchergebnissen bei Google, 1&1 und Telekom führt zu weniger Lesern und damit auch deutlich geringeren Werbeeinnahmen. Mehr zum Thema Urheberrecht erfahren Sie auch auf heldt-zuelch.de. Bildurheber: Toby Lord –...

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Der Weg zum Traumbad – So steinig ist er gar nicht!
Sep25

Der Weg zum Traumbad – So steinig ist er gar nicht!

Das Badezimmer ist schon lange nicht mehr ein Ort alleine zur Körperhygiene, sondern kann bereits mit einfachen Mitteln wie dem Austausch der Armaturen optisch aufgewertet werden. Wichtig dabei ist jedoch realistisch zu bleiben, denn in einem kleinen Bad wird kaum ein Whirlpool Platz haben, dafür können Sie sich eine luxuriösere Dusche mit vielen Extras gönnen. Ausgangssituation ermitteln Im Durchschnitt wird ein Bad rund alle 15 bis 20 Jahre neu gestaltet, daher sollen Sie sich überlegen, ob Sie lediglich renovieren oder das Bad gleich gänzlich neu gestalten. Im nächsten Schritt legen Sie von dem Raum eine Zeichnung vom Ist-Zustand an. Anschließend analysieren Sie, was Ihnen an Ihrem bisherigen Bad gefallen hat und was eher unbequem war. Ein wichtiger Punkt bei der Analyse ist das Licht, denn bestimmte Zonen im Bad – wie etwa das Waschbecken – sollten vielleicht punktuell ausgeleuchtet werden, wo hingegen für andere Bereiche des Badezimmers indirektes Licht vollkommen ausreichend ist. Anhand Ihrer Zeichnung verfassen Sie nun eine Wunschliste mit allen Punkten, die Sie neu gestalten möchten und auch welche Anforderungen der Raum zukünftig erfüllen sollte. Ihre Wunschliste ist zudem der Ausgangspunkt für Ihre zukünftige Planung, wobei nicht jeder Punkt bei der späteren Ausführung zwingend umgesetzt werden muss. Das Ziel vor Augen Haben Sie Ihre Wunschliste verfasst, können Sie konkret an die Planung gehen, was meist mir der Suche nach Vorbildern beginnt. Recherchieren Sie dazu beispielsweise in Einrichtungszeitschriften oder im Internet – wie zum Beispiel auf unidomo.eu. Inspirationen können Sie sich auch bei Fachmessen bzw. Bäderausstellungen holen, denn hier sehen Sie viele Einrichtungsvarianten für kleine und große Badezimmer. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihr neues Bad mit einem Profi zu planen, der Ihnen auch hilfreiche Tipps für finanzielle Förderungen geben kann. Speziell, wenn Sie beispielsweise neue Fenster einbauen oder das Bad altersgerecht gestalten wollen, besteht die Möglichkeit von öffentlicher Seite Fördergelder zu bekommen. Auf Qualität achten Bei einer umfassenden Umgestaltung sollten Sie nicht darauf verzichten Angebote einzuholen, denn die Preise können stark schwanken. Grundsätzlich sollten Sie einen qualifizierten Fachbetrieb beauftragen, denn gerade bei schlecht ausgeführten Arbeiten kann es im Bad beispielsweise zu Schimmel kommen. Wichtig ist hier auch einen fixen Zeitrahmen für die Arbeiten festzulegen, damit sowohl die Handwerker ungestört arbeiten als auch Sie möglichst schnell Ihr neues Bad nutzen können. Foto: ThinkStock, iStock,...

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Gesunde Küche für den Herbst
Sep21

Gesunde Küche für den Herbst

Der Herbst geht gerade kulinarisch schnell über in die derben Wintergerichte wie Grünkohl, Erbsensuppe, Schweinshaxe, Knödel und Co. Allerdings bietet der Herbst viele gesunde Leckereien für eine ausgewogene Ernährung. Kürbissaison Der Kürbis ist das ultimative Herbstgemüse, aus dem man mehr zaubern kann als lediglich eine leckere Cremesuppe. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Kürbisgemüse zum fettarmen Putensteak. Dazu können Sie den Kürbis in Julienne Streifen schneiden, in einem Topf mit etwas Butter und Zucker karamellisieren oder im Ofen mit frischen Kräutern und Olivenöl grillen. Rote Beete Auch Rote Beete bietet sich als leckere Gemüsevariante an. Auch Sie kann in Scheiben geschnitten und dann aus dem Ofen als Beilagengemüse serviert werden. Das ist gesund, lecker und einfach mal was anderes. Auch lecker ist gewürfelte Rote Beete in einem Risotto oder zu Kartoffelgnocchi. Die Saison der Waldpilze Wie wäre es außerdem mit einer leckeren Pilzpfanne. Waldpilze sind gerade im Oktober super frisch und lecker. Wer mag, kann aus Ihnen auch eine fettarme Cremesuppe kochen. Derbe Gerichte erleichtern Deftige Speisen machen meist einen schweren Magen und lässt uns schlecht schlafen. Wie wäre es da zum Beispiel mit leckeren Fleischspeisen, die wir etwas leichter anrichten. Die Rinderroulade ist ein schönes Beispiel. Wer sagt, dass sie nur mit Rotkohl und Kartoffeln serviert werden kann? Servieren Sie einfach ein leckeres Ratatouille zur Rinderroulade. Auch den Grünkohl können wir anders anrichten. Grünkohl nämlich ist in seiner Urform sehr gesund und ein toller Lieferant von Eisen, Vitamin A und Antioxidantien. Wenn Sie ihn also ohne das fette Fleisch anrichten, sondern asiatisch mit Sojasauce, Chili, Limetten und schönen Gewürzen ist auch das eine sehr leckere und gesunde Variante. Kennen Sie noch mehr leckere Ideen für den Herbst? IMG: Thinkstockphotos, iStock,...

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Berufsunfähig, und nun? Das sollten Sie wissen
Sep12

Berufsunfähig, und nun? Das sollten Sie wissen

Schon sehr frühzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist in Deutschland inzwischen zu einem fast unverzichtbaren Muss geworden. Gründe dafür sind einerseits die Abschaffung der Berufsunfähigkeit in der staatlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 und andererseits die Tatsache, dass von einer Berufsunfähigkeit statistisch jeder Fünfte betroffen ist. Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Mit Ausnahme von Beamten, die bereits fünf Dienstjahre absolviert haben, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich Jedem zu empfehlen. Wer denkt, dass sich die Risiken für eine Berufsunfähigkeit nur bei den klassischen Handwerksberufen finden, ist einem fatalen Irrtum aufgesessen. Selbst bei einer Sekretärin gibt es Risiken. Sie kann beispielsweise durch eine chronisch gewordene Sehnenscheidenentzündung oder eine neuerdings als „Mouse-Arm“ bezeichnete Epicondylitis berufsunfähig werden. Nicht ganz neu, aber mit immer mehr Verbreitung spielen die Erkrankungen der Psyche eine stark zunehmende Rolle bei den von den Versicherungen verzeichneten Anträgen auf die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit. Vor allem Lehrer sind davon besonders häufig betroffen. Im Managementbereich ist es der ständige Leistungsdruck, der das Risiko verstärkt, ein Fall für die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf http://www.horbach.de. Was unterscheidet die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit? Dass es zwischen der Erwerbsunfähigkeit, der Erwerbsminderung und der Berufsunfähigkeit gravierende Unterschiede gibt, hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen. Erwerbsgemindert ist derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, in irgendeinem Beruf in Vollzeit zu arbeiten. Erwerbsunfähig sind die Betroffenen, die aufgrund von Krankheiten gar nicht mehr arbeiten können. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits dann, wenn körperliche oder psychische Einschränkungen dazu führen, dass der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Wie hoch die Leistungen und die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind, hängt vom jeweiligen Einzelvertrag ab. Wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, ist davon abhängig, ob sich in der Police eine so genannte Verweisungsklausel findet. Diese würde von vornherein eine zeitliche Befristung der Zahlung bedeuten. Fazit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer lohnenswert Da eine Berufsunfähigkeit nicht gleichzeitig auch eine Erwerbsminderung bedeuten muss, macht die Ergänzung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Jeden Sinn. Damit lassen sich Lücken aus Einkommenseinbußen dann schließen, wenn eine Einschränkung bei der Ausübung des erlernten oder zuletzt ausgeübten Berufs auftritt, die keine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht. Artikelfoto: Thinkstock, iStock,...

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Künftig mit dem Handy bezahlen
Sep10

Künftig mit dem Handy bezahlen

Apple hat seine neue Apple Watch vorgestellt und damit einhergehend spricht nun Alles von NFC (Near Field Communication). Anstatt mit Bargeld oder Plastikkarte können Sie Ihren Einkauf vielleicht schon in wenigen Jahren mit Ihrem Smartphone bezahlen. Die Schlange im Supermarkt ist wieder einmal lang und dann brauchen die Leute vor Ihnen auch noch ewig um das Kleingeld passend aus ihrer Geldbörse zu fummeln. Das kostet Nerven und Zeit! Schneller könnte es in Zukunft mit dem Mobiltelefon gehen. Dafür müssten Sie Ihr Handy lediglich über ein neues Kartenlesegerät halten, und der entsprechende Betrag wird Ihnen von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Die Apple Watch Diese Technik aber ist keineswegs neu. Ganz im Gegenteil ist sie bereits auf vielen Google Handys (Android) installiert. Nun aber wirbt auch Apple damit und schließt die Technik auch in ihre neue Apple Watch mit ein. Eine Armbanduhr, die wie ein kleiner Computer funktioniert, der Ihren Puls misst, Ihre Schrittanzahl, Ihnen News liefert und und und. Ganz ohne Handy aber funktioniert sie auch nicht. Um ins Internet zu gelangen muss die Apple Watch sich in das naheliegende iPhone einwählen. Klar, denn Apple braucht weitere Luft nach oben… Das kleine Geld für Nebenan Das neue Bezahlsystem aber wird sicher noch einige Zeit auf sich warten lassen. Erst einmal müssen die Banken den Geschäften neue Kartenlesegeräte anbieten, die das Bezahlen über die NFC Software ermöglichen. Doch wird der Bäcker um die Ecke voraussichtlich auch in zehn Jahren noch immer Bargeld von Ihnen verlangen, noch nämlich sind die Gebühren für EC- oder Kreditkartenzahlungen zu hoch. Foto: Thinkstockphotos, iStock,...

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