Betriebsrente – Behalten Sie Ihre Rechte im Auge!

Betriebliche AltersvorsorgeIn Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, was jedoch keineswegs bedeutet, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, eine Betriebsrente zu zahlen. Obwohl das bei Konzernen und größeren Betrieben viele Jahre lang üblich war, werden Betriebsrenten von den Unternehmern immer seltener alleine getragen.

Private Vorsorge ist unbedingt zu empfehlen

Dennoch sind die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, den Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten und zu vermitteln. Hier liegt der Unterschied der neuen Art von betrieblicher Altersvorsorge gegenüber den früheren Rentenkassen der Konzerne. Meist handelt es sich heute um Pensionsfonds und -kassen oder auch Versicherungen, in denen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexibel Beiträge einzahlen können. Diese betrieblich aufgelegten Sparverträge sind meist preiswerter als private Abschlüsse, bieten dagegen jedoch eine höhere Rendite.

Üblicherweise wird dabei ein Teil des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber überweist die monatlichen Prämien direkt an die jeweilige Rentenkasse, bzw. -versicherung, was zu steuerlichen Vorteilen führt. Die Kanzlei heldt zülch & partner (nähere Infos unter http://www.heldt-zuelch.de) hat sich auf Themen wie die betriebliche Altersversorgung spezialisiert.

Attraktive steuerliche Vergünstigung

Wer beispielsweise mit 40 Jahren jährlich etwa 1500 Euro seines Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt hat nur einen Verlust beim Nettoeinkommen von etwa der Hälfte. Das Vorsorgeinstitut legt das Geld in der Hauptsache in Zinspapieren an, der Anteil in Aktienpapieren ist wegen des Kursrisikos nur sehr gering. Mit Erreichen des Rentenalters erhält der Arbeitnehmer dann beispielsweise rund 50.000 Euro Garantiesumme konkurssicher ausgezahlt. Durch die Anlage des Vorsorgers kommt meist noch eine Zusatzrendite dazu. Gleichzeitig kann der Kunde sich beraten lassen, ob er eine Auszahlung als Gesamtsumme oder als monatliche Rente wünscht.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil besteht darin, das sämtliche Einzahlungen in eine Altersvorsorge grundsätzlich nicht verfallen. Der Arbeitnehmer spart somit auf eine garantierte Rente. Das gilt auch für den Fall eines Arbeitgeberwechsels. Sogar bei Arbeitslosigkeit haben die Sozialämter keinen Zugriff auf die angesparten Beiträge. Allerdings wird die Rente bei Auszahlung, wie andere Rentenbezüge auch, mit Rentenbeginn besteuert.

Ein Anwalt kann helfen

Es existieren weitere Möglichkeiten zur Vorsorge, die teilweise auch als Riester-Vertrag vom Nettoeinkommen bestritten werden können. Der Rat von einem Anwalt ist bei der Wahl der betrieblichen Altersvorsorge durchaus zu empfehlen.

Bildurheber: kathrinm – FotoliaSimilar Posts:

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Author: Kolumbus

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