Urteil in Köln: E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt

Eine E-Zigarette die wesentlich ungefährlicher ist als eine normaleDer Gebrauch von E-Zigaretten ist in Gaststätten seit dem 25.2.2014 erlaubt. So entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Prozess den ein Gastwirt gegen die Stadt anstrengte. Das Gericht gab dem Wirt Recht, weil das Verdampfen von Liquids etwas anderes als Tabakrauchen ist. Wie kam es zu dem Urteil?




Gericht gibt Wirt Recht: E-Zigaretten sind keine Zigaretten

Durch das Verdampfen von Flüssigkeiten, das sich wesentlich vom Tabakrauchen unterscheidet, galt die E-Zigarette bei ihrer Einführung als die gesündere Variante des Rauchens. Durch diese Vorzüge der E-Zigarette ist das Passivrauchen in der Nähe von E-Zigaretten weniger gesundheitsgefährdend als bei herkömmlichen Zigaretten. So sah das auch ein Kölner Wirt, der seinen Gästen das Nutzen von E-Zigaretten in der Nichtraucher-Zone seines Lokals erlaubte. Das Ordnungsamt der Stadt Köln sah das anders. Obwohl beim Gebrauch der E-Zigarette nichts verbrannt wird, sondern lediglich Liquids elektrisch verdampfen, hielt sich das Amt an die Vorgaben des Bundes aus dem Jahr 2011 und verbot den Gebrauch von E-Zigaretten in der Lokalität.

Gesetze sind lückenhaft – Rechtsunsicherheit sollten ausgeräumt werden

Der Bund hatte 2011 in Sachen Nichtraucherschutz die E-Zigarette de facto der herkömmlichen Tabakzigarette gleichgestellt. Aus diesem Grund drohten dem Wirt saftige Ordnungsstrafen, sofern er seinen Gästen nicht den Konsum von verdampfter Flüssigkeit mittels E-Zigaretten verbiete. Weil der Wirt zwischen richtigem Tabak und dem Rauchen von Liquids unterschied, zog er vor Gericht, das ihm nun Recht gab. Die Begründung sinngemäß: Die gesetzliche Definition der E-Zigarette seitens Bund und Ländern sei unzureichend. Der Gebrauch von E-Zigaretten sei durch das bestehende Nichtraucherschutzgesetz nicht hinreichend geregelt. Mithin könne das Ordnungsamt keineswegs unter Berufung auf das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz gegen E-Zigaretten vorgehen. Wer Hintergründe über E-Zigaretten erfahren will, erfährt unter www.red-kiwi.de mehr.

Auch die Hersteller fordern: Wir brauchen ein neues Gesetz

Den Wirt freut es und viele andere Gaststättenbetreiber sowie deren Gäste. Die Quintessenz des Urteils: Da Verdampfen nicht Rauchen ist, brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, die die Eigenständigkeit der E-Zigarette berücksichtigen. Das fordern übrigens auch die Hersteller und Händler.

IMG: mbongo – Fotolia

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Author: Kolumbus

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