Unternehmensratgeber: Sind Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?

Inhalt des Artikels ist die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern. Die Sozialversicherung in Deutschland hat eine große Bedeutung für das Gemeinwohl – stellt sie doch die Ansprüche der etwa 20 Millionen Rentner sicher. Außerdem sorgt die gesetzliche Krankenversicherung für eine gute Versorgung der Bürger im Krankheitsfall. Darüber hinaus übernimmt die Sozialversicherung weitere Leistungen bei Pflege oder Arbeitslosigkeit. Arbeitnehmer zahlen regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen auch eine Sozialversicherungsfreiheit.

Grundsätze der Sozialversicherung

Der Sozialversicherungspflicht unterliegen in Deutschland prinzipiell alle Arbeitnehmer. Da die Sozialversicherung eine Solidargemeinschaft ist, zahlen viele Menschen Beiträge in die verschiedenen Kassen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie in die Pflegeversicherung ein. Viele andere erhalten daraus bestimmte Leistungen wie Rente, Arbeitslosengeld oder gesundheitliche Leistungen. Lediglich freiberuflich Tätige und selbstständige Unternehmer müssen sich nicht versichern. Bei ihnen ist die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung freiwillig. Aber auch dort gibt es ganz bestimmte Berufe, bei denen die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nicht greift. Landwirte und freischaffende Künstler zum Beispiel sind nicht automatisch von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die Sozialversicherung befreit.

Versicherungspflicht für Geschäftsführer

Geschäftsführer sind in der Regel in einem festen Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mitarbeitende Familienangehörige und mitarbeitende Gesellschafter eines Unternehmens sind jedoch oft von der Sozialversicherungspflicht befreit. Auch Geschäftsführer sind unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht entbunden. Das gilt insbesondere dann, wenn ihre Tätigkeit in weiten Bereichen der eines selbstständigen Unternehmers ähnelt. Hierzu gibt es eine Reihe von Kriterien, die zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht führen können. Zum Beispiel dann, wenn der Geschäftsführer die Firma weitgehend selbst leiten kann und den Gesellschaftern gegenüber nicht weisungsgebunden ist. Auch wenn die im Geschäftsführervertrag vereinbarte Vergütung nicht fix, sondern an den Erfolg des Unternehmens geknüpft ist, kann eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorliegen. Ob ein Geschäftsführer jedoch tatsächlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt, kann im Einzelfall nur eine versicherungsrechtliche Beurteilung klären. Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren hierzu führt die Deutsche Rentenversicherung Bund durch. Beratung zu diesem Thema erhalten Sie zum Beispiel bei der pro votum Gesellschaft für Consulting mbH.

Geschäftsführer sollten versichert sein

Auch für Geschäftsführer ist es enorm wichtig, sich für alle Eventualitäten zu wappnen. Deshalb ist zuerst einmal die Frage der Sozialversicherungspflicht umfassend abzuklären. Liegt diese nicht vor, ist auf jeden Fall eine freiwillige private Versicherung für Rente und Krankheit in Betracht zu ziehen. Denn wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde, dann können zum Beispiel im Krankheitsfall schnell die Kosten aus dem Ruder laufen.


IMG: chagin – Fotolia

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Author: Kolumbus

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