Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer

Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer Das Urheberrecht in Deutschland hat durch den Siegeszug des Internets zahlreiche Veränderungen erfahren. Eine dieser Entwicklungen betrifft das Leistungsschutzrecht im Hinblick auf Presseerzeugnisse. Den Verlagen ist es dabei ein Dorn im Auge, dass ihre Texte, ohne den Erwerb entsprechender Lizenzen, auszugsweise durch Suchmaschinen verwendet werden. Der Streit über diese Kurzauszüge eskaliert derzeit stetig weiter.

Wichtige Suchmaschinen reagieren mit Verzicht

Eine der neuesten Entwicklungen ist die Streichung von Pressemitteilungen aus den Suchmaschinen von 1&1 und der Telekom. Bei 1&1 handelt es sich dabei um die bei GMX und Web.de integrierten Suchfunktionen. Diese listen seit Neuestem keine Auszüge von Texten, die Presseorganen des Springerverlages entstammen. Weiterhin sind die Verlage Dumont Schauberg sowie Burda betroffen. Diese Verlage verlangen in Form von Lizenzen zu entrichtende Nutzungsgebühren für die Verwendung ihrer Texte. Bei der Verlinkung von Presseartikeln geben Suchmaschinen in der Regel einen kleinen Ausschnitt des Textes als sogenanntes „Snippet“ wieder. Dieser auszugsweise Gebrauch ihres Textmaterials wird von den Verlagen auf Grundlage des deutschen Leistungsschutzrechts gebührenpflichtig gemacht. Die entsprechenden Verlagsangebote schienen den Suchmaschinenbetreibern zu hoch, so dass sie zukünftig einfach gänzlich auf entsprechende Verweise verzichten.

Google lässt sich nicht zwingen

Ein viel größeres Problem haben die Verlage allerdings mit der Suchmaschine Google, welche gut 90 Prozent der Suchabfragen im Internet verarbeitet. Google sperrte sich von Anfang an gegen die Zahlung von Gebühren für die Verwendung von Snippets und passte Google News entsprechend an. Gegen die Aussortierung von gebührenpflichtigen Presseinhalten legt die VG Media eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Diese wurde zwischenzeitlich abschlägig beschieden, da die Verlage nach Auffassung des Kartellamtes kein Recht haben, Gebührenzahlungen von Google für zwangsweise veröffentlichte Presseinhalte zu verlangen. Auch wenn Google mit einem Marktanteil von neunzig Prozent eine marktbeherrschende Stellung habe, könne dies nicht dazu führen, dass das Unternehmen zum Kauf bestimmter Inhalte gezwungen werden könne.

Den Verlagen entgehen Werbeeinnahmen

Ob es eine gute Verhandlungsgrundlage für die Verlage ist, auf ihren Lizenzgebühren zu bestehen, wird sich in naher Zukunft zeigen. Denn die Nichtlistung in den Suchergebnissen bei Google, 1&1 und Telekom führt zu weniger Lesern und damit auch deutlich geringeren Werbeeinnahmen. Mehr zum Thema Urheberrecht erfahren Sie auch auf heldt-zuelch.de.

Bildurheber: Toby Lord – Fotolia

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Author: Kolumbus

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