Willkommen im Betrieb: Praktikanten

Praktika sind für Arbeitgeber und Interessierte häufig eine Win-Win-Situation. Während unerfahrene Arbeitskräfte Berufserfahrung sammeln oder feststellen können, welches Tätigkeitsfeld ihren Interessen entspricht, erhalten Unternehmer vergleichsweise günstige Arbeitskraft, die je nach Fähigkeit des Praktikanten eine erhebliche Entlastung des Betriebes darstellen kann. Dennoch sollten sich beide Parteien darüber bewusst sein, dass Rechte und Pflichten das Praktikumsverhältnis regeln. Diese Rechte haben Praktikanten Damit Praktikanten nicht als günstige Arbeitskräfte ausgenutzt werden können, ist auch diesbezüglich das Arbeitsrecht zu beachten. Die gesetzlichen Regeln für Praktika sehen folgende Bedingungen vor: Eine Vergütung bei freiwilligen Praktika – bezahlt nach dem Mindestlohn. Ein Zwölftel des Jahresurlaubs bei Praktika, die länger als einen Monat dauern. Praktikanten dürfen nur in Ausnahmefällen länger als acht Stunden täglich arbeiten. Das bedeutet, dass Überstunden und Einsätze an Sonn- und Feiertagen ausgeglichen werden müssen. Ein qualifiziertes Zeugnis bei freiwilligen Praktika. Die Probezeit richtet sich nach der Länge des Praktikums und wird individuell vereinbart. Eine vorzeitige Kündigung ist nach Ablauf dieser Zeit nicht problemlos möglich. Die größten Unterschiede finden sich in der Bewertung zwischen freiwilligen und Pflicht-Praktika. Während verpflichtende Praktika nicht unter das Berufsbildungs- oder das Arbeitsgesetz fallen, besitzen freiwillige Praktikanten wesentlich mehr Rechte. Vorsicht, Grauzone! Je nach Praktikum und Praktikant gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. So ist ein Schul- oder Pflichtpraktikum rechtlich für den Arbeitgeber vorteilhafter. Er hat hier weit weniger Pflichten und muss den Praktikanten nicht zwangsläufig entlohnen. Auch ein Zeugnis ist kein Pflichtbestandteil, auch wenn es dem Praktikanten auf seinem weiteren Berufsweg weiterhelfen kann. Für längere Praktika, die nicht durch Schuld- oder Studienordnung geregelt sind, kann die Abgrenzung zum Arbeitnehmerverhältnis fließend sein. Wenn die Pflicht zur Einbringung von Arbeitsleistung dem Lernzweck überwiegt, kann arbeitsrechtlich nicht von einem Praktikum gesprochen werden. Gerade bei Praktika von Trainees oder frischen Hochschulabsolventen wird diese Grenze regelmäßig überschritten. Praktikanten können dann sogar vom Kündigungsschutz betroffen sein und gelten als normale Arbeitnehmer. Ein Praktikumsvertrag schafft Klarheit Die rechtlichen Bedingungen für ein Praktikum sind also unter Umständen schwer zu durchschauen. Arbeitgeber sollten sich in einer Beratung durch einen Fachjuristen darüber klar werden, welche Art des Praktikums vorliegt – zum Beispiel erhalten Sie Hilfe von Rechtsanwälten zum Arbeitsrecht auf anwaltskanzlei-online.de. Es ist außerdem empfehlenswert, einen Praktikumsvertrag abzuschließen, in dem die Ausbildungsinhalte, Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaub festgehalten werden....

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Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer

Das Urheberrecht in Deutschland hat durch den Siegeszug des Internets zahlreiche Veränderungen erfahren. Eine dieser Entwicklungen betrifft das Leistungsschutzrecht im Hinblick auf Presseerzeugnisse. Den Verlagen ist es dabei ein Dorn im Auge, dass ihre Texte, ohne den Erwerb entsprechender Lizenzen, auszugsweise durch Suchmaschinen verwendet werden. Der Streit über diese Kurzauszüge eskaliert derzeit stetig weiter. Wichtige Suchmaschinen reagieren mit Verzicht Eine der neuesten Entwicklungen ist die Streichung von Pressemitteilungen aus den Suchmaschinen von 1&1 und der Telekom. Bei 1&1 handelt es sich dabei um die bei GMX und Web.de integrierten Suchfunktionen. Diese listen seit Neuestem keine Auszüge von Texten, die Presseorganen des Springerverlages entstammen. Weiterhin sind die Verlage Dumont Schauberg sowie Burda betroffen. Diese Verlage verlangen in Form von Lizenzen zu entrichtende Nutzungsgebühren für die Verwendung ihrer Texte. Bei der Verlinkung von Presseartikeln geben Suchmaschinen in der Regel einen kleinen Ausschnitt des Textes als sogenanntes „Snippet“ wieder. Dieser auszugsweise Gebrauch ihres Textmaterials wird von den Verlagen auf Grundlage des deutschen Leistungsschutzrechts gebührenpflichtig gemacht. Die entsprechenden Verlagsangebote schienen den Suchmaschinenbetreibern zu hoch, so dass sie zukünftig einfach gänzlich auf entsprechende Verweise verzichten. Google lässt sich nicht zwingen Ein viel größeres Problem haben die Verlage allerdings mit der Suchmaschine Google, welche gut 90 Prozent der Suchabfragen im Internet verarbeitet. Google sperrte sich von Anfang an gegen die Zahlung von Gebühren für die Verwendung von Snippets und passte Google News entsprechend an. Gegen die Aussortierung von gebührenpflichtigen Presseinhalten legt die VG Media eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Diese wurde zwischenzeitlich abschlägig beschieden, da die Verlage nach Auffassung des Kartellamtes kein Recht haben, Gebührenzahlungen von Google für zwangsweise veröffentlichte Presseinhalte zu verlangen. Auch wenn Google mit einem Marktanteil von neunzig Prozent eine marktbeherrschende Stellung habe, könne dies nicht dazu führen, dass das Unternehmen zum Kauf bestimmter Inhalte gezwungen werden könne. Den Verlagen entgehen Werbeeinnahmen Ob es eine gute Verhandlungsgrundlage für die Verlage ist, auf ihren Lizenzgebühren zu bestehen, wird sich in naher Zukunft zeigen. Denn die Nichtlistung in den Suchergebnissen bei Google, 1&1 und Telekom führt zu weniger Lesern und damit auch deutlich geringeren Werbeeinnahmen. Mehr zum Thema Urheberrecht erfahren Sie auch auf heldt-zuelch.de....

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Deutschland – Land der Hidden Champions
Aug23

Deutschland – Land der Hidden Champions

Wenn der Begriff „Weltmarktführer“ fällt, denkt fast jeder an multinationale Großkonzerne mit einem Jahresumsatz im mehrstelligen Milliardenbereich. Es gibt jedoch auch internationale Marktführer in wesentlich kleinerem Maßstab. Deren Namen sind außerhalb ihrer jeweiligen Branche meist kaum bekannt. Entsprechend nennt man sie die „Hidden Champions“. Die passende Nische besetzen Für viele Produkte gibt es nur einen sehr begrenzten Markt. Entsprechend uninteressant sind solche Nischen meist für große Konzerne. Denn diese denken und arbeiten fast immer in größeren Maßstäben und Stückzahlen. So lassen sie Raum für kleine und kreative Betriebe, welche in diese Teilbereiche des Marktes vorstoßen und sie erfolgreich besetzen. Da viele dieser Produkte nur für einen sehr begrenzten Kreis von Abnehmern interessant sind, ist der Bereich Werbung eher auf ein intensives Direktmarketing zugeschnitten. Darum erlangen Hidden Champions nur selten einen hohen Bekanntheitsgrad außerhalb ihres unmittelbaren geographischen und wirtschaftlichen Umfelds. Dort aber genießen sie als Geschäftspartner und Arbeitgeber meist ein hohes Ansehen. Denn kleinere Märkte sind deswegen noch lange nicht weniger umkämpft. Entsprechend wichtig ist es für diese Unternehmen, auf kompetente, belastbare, vielseitig einsetzbare und vor allem zufriedene Mitarbeiter vertrauen zu können. Schuster, die bei ihren Leisten bleiben Charakteristisch für einen Hidden Champion ist die konsequente Weiterentwicklung und Verbesserung ganz spezifischer Produkte. Statt Diversifikation setzen diese Unternehmen auf Qualität im Detail. Diese Exzellenz lässt sich nur erreichen und durchhalten, wenn alle Beteiligten ihre Aufgabe ernst nehmen und alle an einem Strang ziehen. Anders als in Großbetrieben sind die einzelnen Aufgabenbereiche meist deutlich umfangreicher. Größere Abwechslung bei der Arbeit verhindert so das zu schnelle Einschleichen von Routine. Kommt dann noch der Erfolg hinzu entsteht ein gutes Arbeitsklima, welches zu weiteren Höchstleistungen anspornt und kreative Energien zur Weiterentwicklung der eigenen Produkte freisetzt. Dies ist auch notwendig, da die Konkurrenz nicht schläft. Den guten Ruf wahren und ausbauen Entsprechend geht es gerade bei Einprodukt-Einmarkt-Unternehmen nicht nur darum, einen Markt erfolgreich zu erobern und sich an dessen Spitze zu arbeiten, sondern diese auch zu verteidigen. Im besten Fall gibt es zum eigenen Produkt keine adäquate Alternative. Erreicht ist dieses Ziel, wenn es beispielsweise zum Thema Schlauchtrommeln irgendwann heißt: Schlauchtrommeln erhalten Sie bei Transprotec. Thinkstock, iStock, Lichtmeister Photography...

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Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft – Familienunternehmen

Sie zählen zu den wichtigsten Säulen im deutschen Wirtschaftsleben: Familienunternehmen. Anders als börsennotierte Großkonzerne, welche ihr Augenmerk oftmals auf eine kurzfristige Maximierung der Gewinne richten, planen familiengeführte Unternehmen strategisch in deutlich längeren Zeiträumen – sie verstehen sich zumeist als ein generationenübergreifendes Projekt. Den Durchbruch schaffen ohne fremde Teilhaber Wer den Begriff Familienunternehmen hört, denkt meist an einen kleineren bis mittleren Betrieb mit maximal dreistelliger Angestelltenzahl. Doch es gibt auch große Marken mit fast hundertprozentigem Bekanntheitsgrad in Deutschland, die sich fest in Familienhand befinden. Eines dieser Unternehmen ist der Kaffeegigant Tchibo. Trotz eines jährlichen Umsatzes von mehr als 3,5 Milliarden Euro und über 12.000 Mitarbeitern in Deutschland, gehört Tchibo weiterhin zu einhundert Prozent der Familie Herz. Gegründet wurde das Unternehmen 1949 in Hamburg. Aus den Anfängen eines reinen Kaffeerösters entwickelte sich über die Jahrzehnte ein Lebensmittelkonzern mit zahlreichen Beteiligungen im In- und Ausland bis hin zur Übernahme des Zigarettenproduzenten Reemtsma. Gleichzeitig unternahm der Tchibo Konzern eine breit angelegte internationale Expansion in viele Länder Europas sowie in die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate und zählt damit auch im globalen Bereich zu den wichtigsten Lebensmittelkonzernen. Auf Tradition setzen Im Gegensatz zu Tchibo ist die überwiegende Mehrheit familiengeführter Unternehmen vor allem regional verankert. Ein Beispiel hierfür ist der Wurstproduzent Schwarz Cranz. Gut hundert Jahre älter als Tchibo legt das Unternehmen noch heute besonderen Wert auf seine Altländer Herkunft. Der Firmenname setzt sich aus dem Namen der Familie Schwarz und dem des Hamburger Stadtteils Cranz zusammen. Der große Klassiker des Hauses, die Altländer Mettwurst, wurde 1909 kreiert. Bei der Schinken- und Wurstproduktion setzt Schwarz Cranz bewusst auf die Verbindung von althergebrachter Handwerkskunst mit innovativen Neuerungen moderner Technik. Gerade aufgrund dieser Eigenschaften werden Familiengesellschaften auch als Arbeitgeber besonders geschätzt. Denn Familienbetriebe bieten meist spannende und breit angelegte Arbeitsfelder bei gleichzeitig hoher Jobsicherheit. Gesunde Zahlen belegen den Erfolg Von den in Deutschland tätigen Unternehmen sind 99,7 Prozent Teil des Mittelstands. Von diesen sind wiederum 95 Prozent fest in der Hand von Familien. Entsprechend sind fast zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland bei einem Familienunternehmen angestellt. Aufgrund des weiter wachsenden Anteils der Selbständigen in Deutschland wird dies auch in Zukunft so bleiben....

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Bankrott: Was tun, wenn die Privatinsolvenz droht?

Die Privatinsolvenz kann grundsätzlich jeden treffen. Eine falsche Investition, unüberlegte Kaufentscheidungen oder das Scheitern der Selbstständigkeit können Privatpersonen in die Schuldenfalle treiben. Wer einen hohen Schuldenberg aufgetürmt hat und nicht mehr weiß, wie er die nächsten Rechnungen bezahlen soll, kann am Insolvenzverfahren teilnehmen. Wenn die Schulden zur Last werden Wer bereits einmal den privaten Bankrott erlebt hat oder mitten drin steckt, weiß, wie unerbittlich diese Situation sein kann. Jede Rechnung bringt Verzweiflung mit sich und der Kontoauszug nimmt einem den letzten Rest Lebensfreude. In solchen Momenten könnte man glauben, es gäbe kein Leben nach dem Bankrott. Dem ist aber nicht so. Das Gesetz sieht für solch eine Situation das Insolvenzverfahren vor. Wer es allein nicht mehr aus dem Schuldenberg schafft, nimmt an diesem Verfahren teil und profitiert am Ende des Verfahrens von der Restschuldbefreiung. Als es dieses Verfahren noch nicht gab, bedeutete ein hoher Schuldenberg oftmals das wirtschaftliche Aus. Jobverlust, Obdachlosigkeit und keine Aussicht darauf, in der Gesellschaft wieder Fuß zu fassen. Sind Sie von einer drohenden Insolvenz betroffen, müssen Sie jedoch nicht vom Schlimmsten ausgehen. Schritt für Schritt zum schuldenfreien Leben Im Jahr 1999 kam die Insolvenzreform und seither bekommen auch Menschen, die sich überschuldet haben, eine zweite Chance. Das Insolvenzverfahren sieht vor, dass die am Verfahren Teilnehmenden eine Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren einhalten müssen. Am Ende dieser Wohlverhaltensperiode steht die Restschuldbefreiung. Den Betroffenen steht ein kleiner Freibetrag in Höhe von 1045 Euro zur Verfügung. Einnahmen, die darüber hinausgehen, muss man zum Großteil an seine Gläubiger weitergeben. Mittlerweile gibt es sogar die Möglichkeit, die Dauer der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen. Wer es schafft 35 % an seine Gläubiger in dieser Zeit zurückzuzahlen und die Kosten für das Verfahren selbst trägt, wird seinen Schuldenberg früher los und kann den Neustart wagen. Betroffene wenden sich am besten an eine Schuldnerberatung und lassen sich über ihre Möglichkeiten aufklären. Hilfe und Informationen finden Sie z. B. unter schuldendirekthilfe.de Beratung ist wichtig Wer tief in seinen Schulden steckt, sieht oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ein Besuch bei einem Schuldnerberater bringt Übersicht in die Unterlagen. Lassen Sie sich professionell beraten und bei Ihrem Weg aus den Schulden begleiten....

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Im Ernstfall abgesichert – die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die volle Erwerbsminderungsrente aus, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung weniger als drei Stunden am Tag eine beliebige Tätigkeit ausüben kann. Falls die gesundheitliche Situation das bezahlte Arbeiten drei bis sechs Stunden lang zulässt, erhält der Betroffene eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die durchschnittliche Rentenzahlung beläuft sich selbst bei voller Erwerbsminderung auf lediglich 650 Euro monatlich und reicht somit für den Lebensunterhalt nicht aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den tatsächlich ausgeübten Beruf Während die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente nur auszahlt, wenn der Versicherte keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen konkreten Beruf. Versicherungsnehmer müssen somit keinen sozialen Abstieg in Kauf nehmen, wenn sie krankheitsbedingt nur noch einfache Tätigkeiten ausüben können. Einige Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten jedoch eine Verweisungsklausel, welche sich für den Versicherungsnehmer ungünstig auswirken kann. Meistens besagt diese, dass die Versicherungsleistungen nicht fällig werden, wenn der Versicherte einen seiner bisherigen Tätigkeit ähnlichen Beruf ausüben kann. Einige scheinbar billige Angebote weiten die Verweisungsmöglichkeit auf jede beliebige Tätigkeit aus. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz nicht besser als der einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen nur Versicherungsverträge ohne jede Verweisungsklausel. Wann und was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung? Die meisten Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen Leistungen des Versicherers vor, sobald der Versicherte wegen einer Erkrankung oder infolge eines Unfalls weniger als die Hälfte der üblichen Arbeitszeit im versicherten Beruf tätig sein kann. Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus. Das ist sinnvoll, da die Versicherungsleistungen das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen sollen. Für die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung schreibt der Gesetzgeber jedoch eine lebenslange Rentenzahlung vor. Für diese Verträge muss der Versicherungskunde jedoch deutlich höhere Beiträge als für eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen, so dass die staatliche Förderung keinen tatsächlichen Vorteil bewirkt. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter berufsunfaehigkeitsversicherung-tipps.de. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt jeder Von einer Berufsunfähigkeit kann jeder betroffen sein. Für die Absicherung des Haushaltseinkommens ist die Berufsunfähigkeitsversicherung somit unverzichtbar. Ihr Abschluss in jungen Jahren empfiehlt sich, da die Beiträge dann nicht alleine wegen der langen Laufzeit günstig sind. Hinzu kommt, dass Vorerkrankungen mit dem Alter zunehmen und diese zu satten Beitragsaufschlägen oder Leistungsausschlüssen – beziehungsweise gleich zur Ablehnung des gewünschten Versicherungsvertrages – führen....

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