Willkommen im Betrieb: Praktikanten
Okt20

Willkommen im Betrieb: Praktikanten

Praktika sind für Arbeitgeber und Interessierte häufig eine Win-Win-Situation. Während unerfahrene Arbeitskräfte Berufserfahrung sammeln oder feststellen können, welches Tätigkeitsfeld ihren Interessen entspricht, erhalten Unternehmer vergleichsweise günstige Arbeitskraft, die je nach Fähigkeit des Praktikanten eine erhebliche Entlastung des Betriebes darstellen kann. Dennoch sollten sich beide Parteien darüber bewusst sein, dass Rechte und Pflichten das Praktikumsverhältnis regeln. Diese Rechte haben Praktikanten Damit Praktikanten nicht als günstige Arbeitskräfte ausgenutzt werden können, ist auch diesbezüglich das Arbeitsrecht zu beachten. Die gesetzlichen Regeln für Praktika sehen folgende Bedingungen vor: Eine Vergütung bei freiwilligen Praktika – bezahlt nach dem Mindestlohn. Ein Zwölftel des Jahresurlaubs bei Praktika, die länger als einen Monat dauern. Praktikanten dürfen nur in Ausnahmefällen länger als acht Stunden täglich arbeiten. Das bedeutet, dass Überstunden und Einsätze an Sonn- und Feiertagen ausgeglichen werden müssen. Ein qualifiziertes Zeugnis bei freiwilligen Praktika. Die Probezeit richtet sich nach der Länge des Praktikums und wird individuell vereinbart. Eine vorzeitige Kündigung ist nach Ablauf dieser Zeit nicht problemlos möglich. Die größten Unterschiede finden sich in der Bewertung zwischen freiwilligen und Pflicht-Praktika. Während verpflichtende Praktika nicht unter das Berufsbildungs- oder das Arbeitsgesetz fallen, besitzen freiwillige Praktikanten wesentlich mehr Rechte. Vorsicht, Grauzone! Je nach Praktikum und Praktikant gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. So ist ein Schul- oder Pflichtpraktikum rechtlich für den Arbeitgeber vorteilhafter. Er hat hier weit weniger Pflichten und muss den Praktikanten nicht zwangsläufig entlohnen. Auch ein Zeugnis ist kein Pflichtbestandteil, auch wenn es dem Praktikanten auf seinem weiteren Berufsweg weiterhelfen kann. Für längere Praktika, die nicht durch Schuld- oder Studienordnung geregelt sind, kann die Abgrenzung zum Arbeitnehmerverhältnis fließend sein. Wenn die Pflicht zur Einbringung von Arbeitsleistung dem Lernzweck überwiegt, kann arbeitsrechtlich nicht von einem Praktikum gesprochen werden. Gerade bei Praktika von Trainees oder frischen Hochschulabsolventen wird diese Grenze regelmäßig überschritten. Praktikanten können dann sogar vom Kündigungsschutz betroffen sein und gelten als normale Arbeitnehmer. Ein Praktikumsvertrag schafft Klarheit Die rechtlichen Bedingungen für ein Praktikum sind also unter Umständen schwer zu durchschauen. Arbeitgeber sollten sich in einer Beratung durch einen Fachjuristen darüber klar werden, welche Art des Praktikums vorliegt – zum Beispiel erhalten Sie Hilfe von Rechtsanwälten zum Arbeitsrecht auf anwaltskanzlei-online.de. Es ist außerdem empfehlenswert, einen Praktikumsvertrag abzuschließen, in dem die Ausbildungsinhalte, Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaub festgehalten werden. Artikelbild von: Ralf Hahn –...

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Die besten Tipps bei einer Erkältung
Okt16

Die besten Tipps bei einer Erkältung

Der Herbst hat begonnen und mit ihm die Hochsaison für Erkältungen samt Husten, Schnupfen und Heiserkeit. Mit starken Tabletten aus der Apotheke, die keine bis wenig pflanzliche Inhaltstoffe enthalten, sollten Sie geizen und stattdessen auf sanfte Hausmittel zurückgreifen… 1. Salat gegen Husten Husten wird durch Schleimablagerungen auf den Stimmbändern verursacht. Diese müssen dringend gelöst werden. Wie wäre es da beispielsweise mit einem leckeren Tipp von der Großmama? Raspeln Sie einen Esslöffel Apfel und einen Teelöffel Meerrettich und mischen Sie beides mit einem Teelöffel Honig zusammen. Diese Menge nehmen Sie bestenfalls drei Mal täglich zu sich. 2. Teebaumöl gegen Husten und Halsweh Bereits fünf Tropfen Teebaumöl in einem Glas mit warmem Wasser können Wunder bewirken. Aber bevor Sie ansetzten: Das Öl ist ungenießbar und sollte deshalb eher nicht geschluckt werden. Es hinterlässt nämlich einen unangenehmen Nachgeschmack. Vielmehr sollten Sie mit den Glasinhalten gurgeln. Hier gilt: Je länger desto besser! 3. Scharfe Gerichte für eine freie Nase Würzen Sie Ihre Speisen in Herbst und Winter vermehrt mit Curry und Chili. Schärfe nämlich befreit die Nase. Außerdem lässt das in Chilischoten enthaltene Capsaicin Schleimhäute abschwellen. Ebenso wirkungsvoll sind Knoblauch und Ingwer. Der Knoblauch vernichtet Viren schneller und Ingwer treibt Erreger aus dem Körper, indem es Sie zum Schwitzen bringt. 4. Koriander für Nase und Nebenhöhlen Inhalieren hilft vor allem für die Befreiung der Nebenhöhlen von lästigem Schleim. Kochen Sie dafür zwei Liter Wasser mit der Schale von drei unbehandelten Zitronen, 2 Esslöffeln Koriandersamen und einem großen Stück Ingwer für zehn Minuten auf. Inhalieren Sie anschließend den Dampf aus einer großen Schüssel mit einem Handtuch über dem Kopf für mindestens fünf Minuten. Atmen Sie dabei, wenn möglich, durch die Nase. 5. Vogelbeerentee für eine starke Abwehr Fangen Sie schon vor der Erkältung an sich zu pflegen, können Sie sich die diesjährige Erkältungswelle vielleicht sogar sparen. Setzten Sie dafür einen Teelöffel getrocknete Vogelbeeren mit 150 Millilitern kaltem Wasser an. Dies kochen Sie in einem kleinen Topf für etwa zehn Minuten auf und lassen es ziehen. Davon sollten Sie täglich mindestens zwei Portionen trinken! Foto: DPix Center –...

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Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer
Sep27

Leistungsschutzrecht: Das sind die großen Verlierer

Das Urheberrecht in Deutschland hat durch den Siegeszug des Internets zahlreiche Veränderungen erfahren. Eine dieser Entwicklungen betrifft das Leistungsschutzrecht im Hinblick auf Presseerzeugnisse. Den Verlagen ist es dabei ein Dorn im Auge, dass ihre Texte, ohne den Erwerb entsprechender Lizenzen, auszugsweise durch Suchmaschinen verwendet werden. Der Streit über diese Kurzauszüge eskaliert derzeit stetig weiter. Wichtige Suchmaschinen reagieren mit Verzicht Eine der neuesten Entwicklungen ist die Streichung von Pressemitteilungen aus den Suchmaschinen von 1&1 und der Telekom. Bei 1&1 handelt es sich dabei um die bei GMX und Web.de integrierten Suchfunktionen. Diese listen seit Neuestem keine Auszüge von Texten, die Presseorganen des Springerverlages entstammen. Weiterhin sind die Verlage Dumont Schauberg sowie Burda betroffen. Diese Verlage verlangen in Form von Lizenzen zu entrichtende Nutzungsgebühren für die Verwendung ihrer Texte. Bei der Verlinkung von Presseartikeln geben Suchmaschinen in der Regel einen kleinen Ausschnitt des Textes als sogenanntes „Snippet“ wieder. Dieser auszugsweise Gebrauch ihres Textmaterials wird von den Verlagen auf Grundlage des deutschen Leistungsschutzrechts gebührenpflichtig gemacht. Die entsprechenden Verlagsangebote schienen den Suchmaschinenbetreibern zu hoch, so dass sie zukünftig einfach gänzlich auf entsprechende Verweise verzichten. Google lässt sich nicht zwingen Ein viel größeres Problem haben die Verlage allerdings mit der Suchmaschine Google, welche gut 90 Prozent der Suchabfragen im Internet verarbeitet. Google sperrte sich von Anfang an gegen die Zahlung von Gebühren für die Verwendung von Snippets und passte Google News entsprechend an. Gegen die Aussortierung von gebührenpflichtigen Presseinhalten legt die VG Media eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Diese wurde zwischenzeitlich abschlägig beschieden, da die Verlage nach Auffassung des Kartellamtes kein Recht haben, Gebührenzahlungen von Google für zwangsweise veröffentlichte Presseinhalte zu verlangen. Auch wenn Google mit einem Marktanteil von neunzig Prozent eine marktbeherrschende Stellung habe, könne dies nicht dazu führen, dass das Unternehmen zum Kauf bestimmter Inhalte gezwungen werden könne. Den Verlagen entgehen Werbeeinnahmen Ob es eine gute Verhandlungsgrundlage für die Verlage ist, auf ihren Lizenzgebühren zu bestehen, wird sich in naher Zukunft zeigen. Denn die Nichtlistung in den Suchergebnissen bei Google, 1&1 und Telekom führt zu weniger Lesern und damit auch deutlich geringeren Werbeeinnahmen. Mehr zum Thema Urheberrecht erfahren Sie auch auf heldt-zuelch.de. Bildurheber: Toby Lord –...

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Der Weg zum Traumbad – So steinig ist er gar nicht!
Sep25

Der Weg zum Traumbad – So steinig ist er gar nicht!

Das Badezimmer ist schon lange nicht mehr ein Ort alleine zur Körperhygiene, sondern kann bereits mit einfachen Mitteln wie dem Austausch der Armaturen optisch aufgewertet werden. Wichtig dabei ist jedoch realistisch zu bleiben, denn in einem kleinen Bad wird kaum ein Whirlpool Platz haben, dafür können Sie sich eine luxuriösere Dusche mit vielen Extras gönnen. Ausgangssituation ermitteln Im Durchschnitt wird ein Bad rund alle 15 bis 20 Jahre neu gestaltet, daher sollen Sie sich überlegen, ob Sie lediglich renovieren oder das Bad gleich gänzlich neu gestalten. Im nächsten Schritt legen Sie von dem Raum eine Zeichnung vom Ist-Zustand an. Anschließend analysieren Sie, was Ihnen an Ihrem bisherigen Bad gefallen hat und was eher unbequem war. Ein wichtiger Punkt bei der Analyse ist das Licht, denn bestimmte Zonen im Bad – wie etwa das Waschbecken – sollten vielleicht punktuell ausgeleuchtet werden, wo hingegen für andere Bereiche des Badezimmers indirektes Licht vollkommen ausreichend ist. Anhand Ihrer Zeichnung verfassen Sie nun eine Wunschliste mit allen Punkten, die Sie neu gestalten möchten und auch welche Anforderungen der Raum zukünftig erfüllen sollte. Ihre Wunschliste ist zudem der Ausgangspunkt für Ihre zukünftige Planung, wobei nicht jeder Punkt bei der späteren Ausführung zwingend umgesetzt werden muss. Das Ziel vor Augen Haben Sie Ihre Wunschliste verfasst, können Sie konkret an die Planung gehen, was meist mir der Suche nach Vorbildern beginnt. Recherchieren Sie dazu beispielsweise in Einrichtungszeitschriften oder im Internet – wie zum Beispiel auf unidomo.eu. Inspirationen können Sie sich auch bei Fachmessen bzw. Bäderausstellungen holen, denn hier sehen Sie viele Einrichtungsvarianten für kleine und große Badezimmer. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihr neues Bad mit einem Profi zu planen, der Ihnen auch hilfreiche Tipps für finanzielle Förderungen geben kann. Speziell, wenn Sie beispielsweise neue Fenster einbauen oder das Bad altersgerecht gestalten wollen, besteht die Möglichkeit von öffentlicher Seite Fördergelder zu bekommen. Auf Qualität achten Bei einer umfassenden Umgestaltung sollten Sie nicht darauf verzichten Angebote einzuholen, denn die Preise können stark schwanken. Grundsätzlich sollten Sie einen qualifizierten Fachbetrieb beauftragen, denn gerade bei schlecht ausgeführten Arbeiten kann es im Bad beispielsweise zu Schimmel kommen. Wichtig ist hier auch einen fixen Zeitrahmen für die Arbeiten festzulegen, damit sowohl die Handwerker ungestört arbeiten als auch Sie möglichst schnell Ihr neues Bad nutzen können. Foto: ThinkStock, iStock,...

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Gesunde Küche für den Herbst
Sep21

Gesunde Küche für den Herbst

Der Herbst geht gerade kulinarisch schnell über in die derben Wintergerichte wie Grünkohl, Erbsensuppe, Schweinshaxe, Knödel und Co. Allerdings bietet der Herbst viele gesunde Leckereien für eine ausgewogene Ernährung. Kürbissaison Der Kürbis ist das ultimative Herbstgemüse, aus dem man mehr zaubern kann als lediglich eine leckere Cremesuppe. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Kürbisgemüse zum fettarmen Putensteak. Dazu können Sie den Kürbis in Julienne Streifen schneiden, in einem Topf mit etwas Butter und Zucker karamellisieren oder im Ofen mit frischen Kräutern und Olivenöl grillen. Rote Beete Auch Rote Beete bietet sich als leckere Gemüsevariante an. Auch Sie kann in Scheiben geschnitten und dann aus dem Ofen als Beilagengemüse serviert werden. Das ist gesund, lecker und einfach mal was anderes. Auch lecker ist gewürfelte Rote Beete in einem Risotto oder zu Kartoffelgnocchi. Die Saison der Waldpilze Wie wäre es außerdem mit einer leckeren Pilzpfanne. Waldpilze sind gerade im Oktober super frisch und lecker. Wer mag, kann aus Ihnen auch eine fettarme Cremesuppe kochen. Derbe Gerichte erleichtern Deftige Speisen machen meist einen schweren Magen und lässt uns schlecht schlafen. Wie wäre es da zum Beispiel mit leckeren Fleischspeisen, die wir etwas leichter anrichten. Die Rinderroulade ist ein schönes Beispiel. Wer sagt, dass sie nur mit Rotkohl und Kartoffeln serviert werden kann? Servieren Sie einfach ein leckeres Ratatouille zur Rinderroulade. Auch den Grünkohl können wir anders anrichten. Grünkohl nämlich ist in seiner Urform sehr gesund und ein toller Lieferant von Eisen, Vitamin A und Antioxidantien. Wenn Sie ihn also ohne das fette Fleisch anrichten, sondern asiatisch mit Sojasauce, Chili, Limetten und schönen Gewürzen ist auch das eine sehr leckere und gesunde Variante. Kennen Sie noch mehr leckere Ideen für den Herbst? IMG: Thinkstockphotos, iStock,...

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